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Gaspreise vor Gericht – wichtige Urteile
veröffentlicht: 9.07.2010
Der Gaspreis gehört zu den Themen, mit denen sich die deutschen Gerichte ständig aufs Neue befassen müssen. Dabei sind pauschale Urteile, die auf alle Kunden zutreffen, die absolute Ausnahme. Fast immer wird individuell anhand des jeweiligen Vertrages entschieden. Damit ist jeder Fall ein Unikum und anders gelagert. Das macht es für Verbraucher schwer, den Überblick zu behalten. Die Süddeutsche Zeitung hat jetzt ein paar grundsätzliche Orientierungspunkte aufgelistet.
Demnach haben die Versorger das Recht, den Gaspreis „nach billigem Ermessen“ festzulegen, sofern der Vertrag keine andere Klausel enthält. Zudem dürfen gestiegene Bezugskosten an die Kunden weitergeben werden (Bundesgerichtshof, AZ: VIII ZR 36/06) und sind die Versorger nicht dazu verpflichtet, ihre Bücher uneingeschränkt zu öffnen (AZ: VIII ZR 138/07). Was hingegen nicht gestattet ist: Die Kunden unangemessen zu benachteiligen, indem der Gaspreis sich nur am Preis für Heizöl orientiert und andere Kostensenkungen (Arbeits- und Grundpreis) unberücksichtigt bleiben (AZ: VIII ZR 304/08). Wenn die Preise steigen, muss der Versorgen sie nicht sofort an die Kunden weitergeben (OLG Koblenz, AZ: 12 U 18/08), ist aber den gesetzlichen Vorgaben zufolge angehalten, Vergünstigungen umgehend umzusetzen (AZ: VIII ZR 81/08). Auf der anderen Seiten sind auch die Verbraucher verpflichtet, sofort Widerspruch einzulegen, wenn sie mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden sind (AZ: VIII ZR 36/06).
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