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Verfahren gegen Gasversorger wurde eingestellt
veröffentlicht: 25.06.2010
2008 hatte das Bundeskartellamt 30 Gasversorger aufgrund überteuerter Tarife angeklagt. Das Verfahren wurde nun eingestellt, nachdem die betroffenen Unternehmen die entsprechenden Auflagen erfüllt hatten. Sie sahen unter anderem vor, dass den Kunden für die Jahre 2007 und 2008 insgesamt rund 130 Millionen Euro erstattet werden mussten. Gleichsam hatten die Wettbewerbshüter ein Auge darauf, dass diese Erstattung im Folgejahr nicht in Form einer Preiserhöhung wieder auf die Gaskunden umgelegt wurde. Weitere 314 Millionen Euro investierten die Gasversorger, indem sie die höheren Kosten, bedingt unter anderem durch die Nutzungsentgelte und Bezugskosten, nicht an die Kunden weitergaben bzw. die Gastarife günstiger gestalteten. Das Bundeskartellamt geht inzwischen von einem funktionierenden Wettbewerb aus. Daraufhin wurde das Verfahren jetzt ad acta gelegt. Der Präsident des Bundeskartellamtes rät den Kunden, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, den Gasversorger zu wechseln. Auf diese Weise könne der Druck erhöht werden. Angesichts vieler neuer Anbieter und Tarife, sollte es kein Problem sein, über einen Gaspreisvergleich ein günstiges Angebot zu finden.
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